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   BVerwG, 09.02.1962 - VII C 101.61   

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BVerwG, 09.02.1962 - VII C 101.61 (https://dejure.org/1962,758)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1962 - VII C 101.61 (https://dejure.org/1962,758)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1962 - VII C 101.61 (https://dejure.org/1962,758)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Bemessung der Gebühren für die Erteilung unbegrenzer Einfuhrbewilligungen nach dem Zollgrenzwert der eingeführten Waren - Einhaltung des Kostendeckungsprizips des § 1 Abs. 1 Gebührengesetz (GebG) i.d.F.v. 17. Dezember 1951 - Verletzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1962, 856
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus BVerwG, 09.02.1962 - VII C 101.61
    Die für die Einhaltung des Äquivalenzprinzips erforderliche Angemessenheit des Verhältnisses zwischen Gebührenhöhe und Wert der Amtshandlung (BVerwGE 12, 162 [BVerwG 24.03.1961 - VII C 109/60] [166, 169]) hängt hingegen vom Gebührentarif ab.

    Schon in der eben genannten Entscheidung (BVerwGE 12, 162 [BVerwG 24.03.1961 - VII C 109/60] [169]) hat der Senat ausgeführt, bei Einfuhrerlaubnissen biete sich der Wert des Objektes als Bemessungsgrundlage an; die an sich auch denkbare Berechnung der Gebühr nach dem Nutzen der Einfuhrbewilligung für den Importeur ist, wie der Senat in dem ebenfalls bereits genannten Urteil vom 8. Dezember 1961 entschieden hat, durch das Kostendeckungsprinzip des § 1 Abs. 1 des Gebührengesetzes ausgeschlossen.

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1962 - VII C 101.61
    Der erkennende Senat hat dazu in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 2.61 - eingehend dargelegt, daß die Außenhandelsstelle auch nach Beendigung des Besatzungsregimes berechtigt und verpflichtet war, nach Maßgabe des Gesetzes über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandels stelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 17. Dezember 1951 (BGBl. I S. 969) - Gebührengesetz - und der jeweils in Betracht kommenden Gebührenordnung für die Erteilung von Einfuhrbewilligungen Gebühren zu erheben.
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1962 - VII C 101.61
    Dabei gebietet die Rücksicht auf die Freiheit des Gesetzgebers besondere Zurückhaltung; eine gesetzliche Regelung kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 326 [BVerfG 09.05.1961 - 2 BvR 49/60] [333]) nur als willkürlich verworfen werden, wenn ihre Unsachlichkeit evident ist.
  • BVerwG, 13.10.1955 - I C 5.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1962 - VII C 101.61
    Dieses Ergebnis wird durch folgende Erwägungen bestätigt: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 246 [BVerwG 13.10.1955 - I C 5/55]) ist das Kostendeckungsprinzip schon dann verletzt, wenn der Haushaltsanschlag der Gebühreneinnahmen denjenigen der Verwaltungsausgaben übersteigt.
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1962 - VII C 101.61
    Es genügt auch nach der Verwaltungsgerichtsordnung, daß das Ziel der Revision aus der Tatsache der Einlegung eindeutig ersichtlich ist (BVerwGE 12, 189 [BVerwG 14.04.1961 - VII B 7/61]).
  • BVerwG, 23.09.1966 - VII B 63.64

    Deckung von Verwaltungskosten durch Gebühren - Kostendeckungsprinzip des

    Das in § 1 Abs. 1 des Gebührengesetzes festgelegte Kostendeckungsprinzip hat die Bedeutung einer Veranschlagungsmaxime; Haushaltsschätzung und Tarifgestaltung müssen auf das Ziel der Beschränkung der Gebühreneinnahmen auf die Höhe des Verwaltungsaufwands ausgerichtet werden (BVerwGE 13, 214 [223]; 2, 246 [251]; Urteil vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 101.61 -).

    Eine auf Kostendeckung abgestellte Tarifgestaltung ist nur für denselben Zeitraum möglich, für den die Verwaltungsausgaben zu veranschlagen sind (BVerwGE 13, 214 [224]; Urteil vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 101.61 -).

    Für die Veranschlagung im Haushalt kann hier - anders als bei den ziffernmäßig bestimmten Bewilligungen - der Zeitpunkt der Bewilligung nicht maßgeblich sein, denn "der Wert einer unbegrenzten Einfuhrbewilligung kann nicht anders bemessen werden als nach dem Wert der durch sie ermöglichten tatsächlichen Einfuhr" (Urteil des VII. Senats vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 101.61 -, S. 8).

  • BVerwG, 10.10.1969 - VII C 104.65

    Erhebung von Einfuhrgebühren durch die Einfuhrstelle und Vorratsstelle zur

    § 21 Abs. 3 Satz I MFG steht dem nicht entgegen, weil der Grundsatz der Kostendeckung, der die veranschlagten Gebühreneinnahmen und -ausgaben zugrunde legt (Urteil vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 101.61 -, Buchholz BVerwG 401.83 Nr. 4; Beschluß vom 23. September 1966 - BVerwG VII B 63.64 -), nicht ausschließt, daß entgegen der Veranschlagung in Wirklichkeit Gebührenüberschüsse entstehen.

    Das Kostendeckungsprinzip stellt als Veranschlagungsmaxime nur Anforderungen an die Zielsetzung der Gebührenerhebung (BVerwGE 13, 214 [223]; Urteil vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 101.61 -, Buchholz BVerwG 401.83 Nr. 4).

  • BVerwG, 23.09.1966 - VII B 65.64

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beurteilung sachfremder

    Nur dies entspricht dem Kostendeckungsprinzip, wie es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 214 [223]; 2, 246 [251]; Urteil vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 101.61 -) entwickelt wurde.

    Aus dem Kostendeckungsprinzip als Veranschlagungsmaxime folgt, daß die Einnahmen für den Zeitraum zu veranschlagen sind, für den die Ausgaben festgestellt werden (BVerwGE 13, 214 [224]] Urteil vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 101.61 -).

  • BVerwG, 06.02.1984 - 3 B 87.82

    Erhebung von Gebühren nach der Gebührenordnung zum Geflügelfleischhygienegesetz -

    Unter Zugrundelegung dieser Feststellung ist nicht zu erkennen, daß sich aus der von der Klägerin beanstandeten Gebührenhöhe im Hinblick auf das Übermaßverbot eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ergeben könnte (vgl. auch das Urteil vom 9. Februar 1962 - BVerwG 7 C 101.61 - in Buchholz 401.83 Nr. 4).
  • BVerwG, 22.01.1986 - 8 B 124.84

    Voraussetzungen der Erhebung des vollen Anschlussbeitrages für eine

    Eine Abweichung von den Urteilen vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 101.61 - (Buchholz 401.83 GebG Außenhandelsstelle Nr. 4 S. 25 ) und vom 14. April 1967 (a.a.O. S. 309) liegt schon deshalb nicht vor, weil es in diesen Entscheidungen um die hier nicht einschlägige Frage der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsgebühren für die Genehmigung von Werbeanlagen bzw. für die Erteilung von Einfuhrbewilligungen geht.
  • BVerwG, 28.03.1968 - VII B 108.67

    Zulässiges Heranziehen von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren zur Deckung der

    Bezüglich des Ergebnisses der Prüfung des Berufungsgerichts ist die Beschwerde zu Unrecht der Auffassung, daß das angefochtene Urteil die Bedeutung des Kostendeckungsprinzips als Veranschlagungsmaxime (vgl. BVerwGE 13, 214 [223]; 2, 246 [251]; Urteil vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 101.61 -) verkannt habe.
  • BVerwG, 06.07.1962 - VII C 24.61

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat inzwischen, in seinen Urteilen vom 8. Dezember 1961 (BVerwGE 13, 214 [222 f.]) und vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 101.61 - zum Kostendeckungsprinzip des § 1 Abs. 1 des Gebührengesetzes vom 17. Dezember 1951 Stellung genommen und dabei dargelegt, daß dieses nur Anforderungen an die Zielsetzung der Gebührenerhebung stellt.
  • BVerwG, 11.01.1963 - VII C 63.61

    Rechtsmittel

    Nun steht zwar das dem Verordnungsgeber eingeräumte Ermessen dem gesetzgeberischen Ermessen nach (Urteil des Senatsvom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 101.61 - [Gewerbearchiv 1962, 234]), und zwar in der Weise, daß der Verordnungsgeber verfassungsrechtlich von vornherein einen Gestaltungsraum nur innerhalb der ihm durch die gesetzliche Ermächtigung gezogenen Grenzen haben kann.
  • BVerwG, 11.01.1963 - VII C 64.61

    Streit über die Heranziehung zu Müllabfuhrgebühren - Erhebung von Gebühren für

    Nun steht zwar das dem Verordnungsgeber eingeräumte Ermessen dem gesetzgeberischen Ermessen nach (Urteil des erkennenden Senats vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 101.61 -), und zwar in der Weise, daß der Verordnungsgeber verfassungsrechtlich von vornherein einen Gestaltungsraum nur innerhalb der ihm durch die gesetzliche Ermächtigung gezogenen Grenzen haben kann.
  • BVerwG, 23.09.1966 - VII B 64.64

    Gebührenbescheid für die Erteilung von Einfuhrbewilligungen - Zahlung der

    Daß es auf den Wert der durch eine solche Bewilligung ermöglichten tatsächlichen Einfuhr ankommt, hat der Senat auch für die Neufassung des § 3 Abs. 1 der Gebührenordnung durch die Verordnung vom 19. Dezember 1956 (BAnz. Nr. 249) festgestellt (Urteil vom 9. Februar 1962 - BVerwG VII C 101.61 -).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 181.65

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Gebührenerhebung für die Genehmigung von

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